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2x 2kg Neudorff Ferramol Schneckenkorn
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31,69 € *
Inhalt: 4 Kilogramm (7,92 € * / 1 Kilogramm)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 20 Werktage
- Artikel-Nr.: NEU00668X2
- Hersteller Name: W. Neudorff GmbH KG
- EAN: nicht zutreffend
- Versandgewicht: 6 kg
9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat gegen Nacktschnecken an allen Gemüse-, Obst- und... mehr
Produktinformationen "2x 2kg Neudorff Ferramol Schneckenkorn"
- 9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat
- gegen Nacktschnecken an allen Gemüse-, Obst- und Zierpflanzen-Arten
- nicht giftig für Haustiere und schont Igel, Regenwürmer, Bienen und andere Nützlinge
- keine Schneckenkadaver sichtbar, kein Ausschleimen der Schnecken
- keine Wartezeiten bis zur Ernte
Anwendung:
Aufwandmenge 5 g/m² breitflächig ausstreuen
Zul.-Nr.: 034496-00
Hersteller/Lieferant
W. Neudorff GmbH KGAn der Mühle 3, D-31860 Emmerthal
Anwendungsgebiete:
Bekämpft Nacktschnecken an Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackungen oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes fürVerbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinneneingestuft. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen.Lagerung:Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Trocken lagern.
Entsorgung:
Kann unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde einer Kompostierung zugeführt werden. Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden. Mengen, die im Haushalt anfallen, können dem Hausmüll bzw. dem Kompost beigegeben werden.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
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